Interessante Konstellation bei einem Fotowettbewerb

AW: Interessante Konstellation bei einem Fotowettbewerb

columcille schrieb:
Daß die Verwertung des Eigentums auch alle Fotografien davon umfasst ist rechtlich wohl sehr umstritten. Gerade das Verbot der nicht-kommerziellen Nutzung scheint wohl eher nicht durchsetzbar zu sein. Auch wenn das dreimal auf den AGB von Hagenbeck stünde. Die sind kein Gesetz. Irgendwie ein schlechtes Gefühl im Zweifelsfall dann in der Hand der Anwälte und des Richters zu sein, da es offenbar nicht klar geregelt ist.
Die Gestaltung solcher AGB ist rechtens! Ob sie klug ist, steht auf einem ganz anderen Blatt. Ich bin kein Jurist, gehe aber dennoch von einem juristischen Grundsatz aus: "et audiatur altera pars!" (Man muss beide Seiten hören). Prozesse sind auf jeden Fall schon genügend geführt worden, BGH-Entscheidungen gibt es auch.

Und ich finde, so etwas darf einfach nicht einreissen. Es muß ein Gesetz geschaffen werden, daß das klipp und klar erlaubt und solche AGBs verbietet. Meiner Meinung nach sollte jeder das Recht haben, alles was er sieht zu fotografieren (solange das dortige Hausrecht nicht generell das fotografieren verbietet, ist klar) und seine Werke, sein Eigentum, dann tatsächlich in jeder Form verwerten dürfen. (Grenzen bei Fotos von Personen oder militärischen Geheimnissen sind klar.) Alles andere ist bei mir direkt neben Feudalrecht und Protektorismus abgelegt und verdient keine Existenz in diesem Jahrtausend.

Du darfst (fast) alles fotografieren, solange es nur für dich und deine privaten Zwecke ist. Du darfst die Bilder auch ins Internet stellen, wenn sie nur einen geschlossenen Benutzergruppe zugänglich sind.

Du darfst sie allgemein aber nur nach den rechtlichen Bestimmungen veröffentlichen, die ggf. durch AGB eingeschränkt oder erweitert werden. Bitte denke mal über die andere Seite auch nach!

Gruß

Günter
 
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